Seit der Einführung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gelten strengere Vorgaben für Kaminöfen. Alle Öfen, die vor Baujahr 2010 gefertigt wurden und nicht die Stufe 1 oder 2 der BImSchV erfüllen, müssen ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.